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Skiversicherung

Policennummer: 02-9815701

Versicherungsschutz:

1. - MEDIZINISCHE UND GESUNDHEITSWESEN

Die ARAG übernimmt die Kosten für das Eingreifen von Fachkräften und Gesundheitseinrichtungen, die für die Versorgung des Versicherten erforderlich sind, wenn dieser krank oder verletzt ist.

Folgende Leistungen enthalten:

a) Notärzte und Fachärzte.
b) Ergänzende ärztliche Untersuchungen.
c) Krankenhausaufenthalte, Behandlungen und Operationen.
d) Lieferung von Arzneimitteln im Krankenhaus oder Erstattung der Kosten für Verletzungen oder Krankheiten, für die kein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist.
e) Behandlung von akuten Zahnproblemen, die ausschließlich auf ein Trauma zurückzuführen sind und eine dringende Behandlung erfordern.

Die ARAG übernimmt die Ausgaben für diese Leistungen bis zu einem Höchstbetrag von 3.005,06 € pro Versichertem oder dem Gegenwert in der Landeswährung, wenn sie im Ausland stattfinden, 3.000 €, wenn sie im Fürstentum Andorra stattfinden, oder 1.000 € in Spanien.

Die zahnärztlichen Kosten sind in jedem Fall auf 60,10 € oder den Gegenwert in der Landeswährung begrenzt.

 

 

2. - AUSGABEN FÜR SCHLITTEN ODER AMBULANCE

 

 

Wenn der Versicherte infolge eines Unfalls auf den Pisten im Skigebiet (nicht abseits der Pisten) Kosten für Rettungsschlitten oder Krankentransporte trägt, wird sich die ARAG um diese kümmern.

 

 

 
3. - RÜCKFÜHRUNG ODER TRANSPORT VON VERLETZTEN ODER KRANKEN.
 
Im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit des Versicherten deckt die ARAG Folgendes ab:
 
a) Die Kosten für den Krankentransport zur nächstgelegenen Klinik oder zum nächstgelegenen Krankenhaus.
 
b) Untersuchung durch seine medizinische Ausrüstung. Kontaktieren Sie den behandelnden Arzt, um die geeigneten Maßnahmen und die geeigneteren Behandlungsmöglichkeiten sowie die beste Möglichkeit für den Transfer in ein geeigneteres Krankenhaus (falls erforderlich) oder nach Hause zu bestimmen.
c) Die Kosten für den Transport des Verletzten oder Kranken mit dem am besten geeigneten Transportmittel zum vorgeschriebenen Krankenhaus oder zu seinem Zuhause.
 
Das jeweils verwendete Transportmittel wird vom Ärzteteam der ARAG je nach Dringlichkeit und Schwere des Falls festgelegt. In Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten kann sogar ein speziell ausgestatteter Lufttransportwagen zum Einsatz kommen.
 
Wird der Versicherte in ein Krankenhaus nicht in der Nähe seiner Wohnung eingeliefert, zahlt die ARAG zum Zeitpunkt der Überweisung an seine Wohnung.
 
Falls der Versicherte nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hat, wird er an den Ort der Abreise nach Spanien zurückgeführt.
 

4. - TRANSPORT EINES RELIATIVEN IM EREIGNIS DER KRANKENHAUSHALTUNG.

Wenn der Zustand des kranken oder verletzten Versicherten einen Krankenhausaufenthalt von mehr als fünf Tagen erfordert, stellt die ARAG einem Verwandten des Versicherten oder seines Bevollmächtigten ein Hin- und Rückflugticket, ein Flugzeug oder einen Zug zur Verfügung, um ihn / sie zu begleiten.

Bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland deckt die ARAG bei Aufenthaltskosten und Rechnungsstellung bis zu 72 € pro Tag und für einen Zeitraum von maximal 10 Tagen.

5. - KONVALESZENZ IM HOTEL

Kann der Kranke oder Verletzte aufgrund einer ärztlichen Verschreibung nicht nach Hause zurückkehren, übernimmt die ARAG die durch die Verlängerung des Aufenthalts verursachten Hotelkosten bis zu 72 € pro Tag und für einen Zeitraum von maximal 10 Tagen.

 

 

6. - RÜCKTRANSPORT ODER TRANSPORT DER VERSTORBENEN VERSICHERTEN .


Im Falle des Todes eines Versicherten organisiert die ARAG den Transport des Körpers zum Bestattungsort in Spanien und kümmert sich um die Kosten dieses Transports. Die Aufwendungen umfassen die nachträgliche Konditionierung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Dieser Service beinhaltet keine Bestattungs- oder Zeremoniekosten.

Falls der Versicherte nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hat, wird er an den Ort seiner Abreise nach Spanien zurückgeführt.

 

 

 

7. - EARLY RETURN

Wenn einer der Versicherten seine Reise aufgrund des Todes eines Ehegatten, eines Vorfahren oder Nachkommen oder eines Bruders mit einem Hochschulabschluss unterbrechen muss, zahlt die ARAG die Transportkosten für die Hin - und Rückfahrt mit dem Flugzeug oder der Bahn von dem Ort, an dem er / sie sich befindet zu dem Ort, an dem die Beerdigung in Spanien stattfindet.

Der Versicherte kann sich auch für zwei Flug- oder Bahntickets zu seinem gewöhnlichen Aufenthalt entscheiden.

 

 

8. - RÜCKERSTATTUNG VON NICHT VERWENDETEN SKIPÄSSEN

Erleidet der Versicherte beim Skifahren Verletzungen durch Rückführung, Überstellung oder Kürzung, erstattet ihm die ARAG den Betrag des Skipasses, der nicht bis zu einem Höchstbetrag von 180,30 € verwendet werden konnte.

 

 

9. - ERSTATTUNG DER KOSTEN FÜR UNREALISIERTEN SKIKURS

Erleidet der Versicherte während des Skifahrens Verletzungen durch Rückführung, Überstellung oder Kürzung, erstattet die ARAG dem Versicherten die Anzahl der Skikurse, die nicht durchgeführt werden konnten, bis zu einem Höchstbetrag von 180,30 €.

 

 

10. - NOTFALLMELDUNGEN

Die ARAG wird dringende Nachrichten übermitteln, die der Versicherte aufgrund von Ansprüchen im Rahmen dieser Garantien herausgibt.

11. - STRAFHAFTUNGSVERTEIDIGUNG IM AUSLAND

Die ARAG gewährleistet die Verteidigung der versicherten strafrechtlichen Haftung in Verfahren vor ausländischen Gerichten im Bereich seines Privatlebens und aufgrund der von der Versicherung durchgeführten Reise oder des Transfers.

Diese Versicherung deckt keine vom Versicherten freiwillig verursachten Vorfälle ab oder solche, bei denen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen und in einem rechtskräftigen Gerichtsurteil festgestellt wurden.

Die maximale Deckungssumme für Ausgaben und Anleihen beträgt € 3.005,06

 

 

12. - RECHTLICHE HINWEISE IM AUSLAND

Für den Fall, dass der Versicherte ein rechtliches Problem mit einer anderen Person hatte, das auf einen Unfall in seinem Privatleben zurückzuführen ist, wird die ARAG Sie mit einem Anwalt in Verbindung setzen, um ein Interview mit dem Versicherten und dem Verantwortlichen zu vereinbaren buchstäblich.

Diese Dienstleistung wird nur in Ländern erbracht, die diplomatische Beziehungen zu Spanien unterhalten, außer in Fällen höherer Gewalt oder im Falle eines Ereignisses, auf das der Versicherer keinen Einfluss hat
. Der Versicherer haftet nicht für die während der Rechtsberatung erzielten Ergebnisse.

 

 

 

 

13. - BESCHÄDIGUNG IM AUSLAND

Die ARAG garantiert den Schadenersatzanspruch, den der Versicherte im Ausland als Fußgänger, Fahrer von nicht motorisierten Landfahrzeugen, Insasse von Fahrzeugen und Booten eines bestimmten Verwendungszwecks und Passagier eines Transportmittels erleiden kann.

Diese Garantie schließt keine Schadensersatzansprüche aus der Verletzung eines bestimmten Vertrages zwischen dem Versicherten und dem Verantwortlichen ein.

Im Todesfall des Versicherten kann der Anspruch von dessen Angehörigen, Erben oder Begünstigten ausgestellt werden.

Die maximale Ausgabendeckung beträgt 3.005,06 €

 

 

14. - AUFTRAGSAUFTRAG IM AUSLAND

Die ARAG garantiert den Anspruch auf Verletzung eines Kaufvertrages im Ausland im Zusammenhang mit Sachen, bei denen der Versicherte Partei ist.

Als bewegliches Vermögen im Sinne dieser Garantie gelten ausschließlich Dekorationsgegenstände, Haushaltsgeräte, Lebensmittel und persönliche Gegenstände, soweit sie dem Versicherten gehören und für seinen persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

Ausgenommen von der Deckung: Antiquitäten, Briefmarken oder numismatische Sammlungen, Schmuck oder Kunstgegenstände bis zu 3.005,06 €

Die maximale Ausgabendeckung beträgt 3.005,06 €

 

15. - WARTUNGSVERTRAG IM AUSLAND  

Die ARAG garantiert die Geltendmachung des Verstoßes gegen folgenden im Ausland auftretenden Dienstleistungsvertrag:
- Medizinische und Krankenhausdienste.
- Reisedienstleistungen, Tourismus und Gastfreundschaft.
- Reinigungsservice, Wäscherei und chemische Reinigung.
- Vom Hersteller ausdrücklich genehmigte Reparaturarbeiten am Gerät durch den Kundendienst.

Sie deckt nur Dienstleistungsverträge ab, die das Privatleben des Versicherten betreffen, in dem er Inhaber und Endnutzer ist.

Die maximale Ausgabendeckung beträgt 3.005,06 €


WICHTIG: Im Falle eines Unfalls ARAG SA anrufen. 93 300 10 50 aus Spanien.
Die (00 34) 93 300 10 50 aus dem Ausland und sagen die folgende Versicherungsnummer 02-9815701 oder teilen diese Information der Krankenstation des Skigebiets mit.  

HINWEIS: Bitte lesen Sie die gesamte Richtlinie. Klicke hier   um das Dokument herunterzuladen.