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Diese exklusive Esquiades.com Versicherung deckt Ihren gesamten Skiurlaub ab, von der Abreise bis zur Rückkehr. Dies umfasst alle Reisedaten in Ihrer Buchung und die Tage, für die Sie einen Skipass gebucht haben.
1. Medizinische und gesundheitliche Versorgung
Die ARAG übernimmt die Kosten für die Inanspruchnahme von medizinischem Fachpersonal und Einrichtungen, die für die Versorgung des Versicherten bei Krankheit oder Verletzung erforderlich sind. Dies umfasst:
Deckungsgrenzen:
Der Versicherungsschutz endet, wenn der Versicherte an seinen Wohnsitz zurückkehrt oder in ein Gesundheitszentrum im Umkreis von 25 km (15 km auf den Balearen und den Kanarischen Inseln) von seinem Wohnsitz aufgenommen wird.
2. Heimreise oder Transport einer verletzten oder kranken Person
Im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit übernimmt die ARAG die Kosten:
Wird der Versicherte außerhalb seines Wohnortes in ein Krankenhaus eingeliefert, übernimmt die ARAG den Rücktransport nach Hause. Bei Personen mit Wohnsitz außerhalb Spaniens erfolgt der Rücktransport bis zum Abflugort in Spanien.
3. Genesungsaufenthalt in einem Hotel
Wenn der Versicherte auf ärztlichen Rat nicht nach Hause zurückkehren kann, übernimmt die ARAG die Hotelkosten bis zu 84 € pro Tag für maximal 10 Tage.
4. Rückführung oder Transport des Verstorbenen
Im Falle des Todes eines Versicherten organisiert die ARAG die Überführung des Leichnams zum Bestattungsort in Spanien und übernimmt die Kosten. Zu diesen Kosten zählen auch die Kosten für die Aufbereitung des Leichnams gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Kosten für die Beerdigung und die Zeremonie sind nicht inbegriffen.
Sollte der Versicherte seinen gewöhnlichen Wohnsitz nicht in Spanien haben, wird er an den Ort zurückgebracht, an dem die Reise in Spanien begonnen hat.
5. Vorzeitige Check-out aufgrund des Todes eines Familienmitglieds
Muss ein Versicherter seine Reise wegen des Todes seines Ehepartners, eines Verwandten in aufsteigender oder absteigender Linie ersten Grades oder eines Geschwisters unterbrechen, übernimmt die ARAG die Kosten für den Rücktransport mit dem Flugzeug oder der Bahn von seinem Wohnort zum Ort der Beerdigung in Spanien.
Alternativ dazu kann der Versicherte nach seiner Wahl zwei Flugtickets (Economy-Klasse) oder Bahntickets (1. Klasse) zu seinem üblichen Wohnort wählen.
6. Vorzeitige Check-out aufgrund des Krankenhausaufenthalts eines Verwandten
Wenn einer der Versicherten seine Reise unterbricht, weil sein Ehepartner, ein Verwandter in aufsteigender oder absteigender Linie ersten Grades oder ein Geschwisterkind infolge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit, die einen Krankenhausaufenthalt von mindestens 5 Tagen erforderlich macht, ins Krankenhaus eingeliefert werden muss, und dies nach dem Beginn der Reise eintritt, übernimmt die ARAG die Kosten für den Transport an den Ort, an dem er seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien hat.
7. Suche, Ortung und Versand von verlorenen Paketen
Bei Verlust des Gepäcks auf einem Linienflug setzt die ARAG alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel ein, um es zu lokalisieren, den Versicherten über neue Entwicklungen in dieser Hinsicht zu informieren und es gegebenenfalls kostenlos in die Hände des Begünstigten zu liefern.
8. Notfallkommunikation
Die ARAG übermittelt dringende Nachrichten im Zusammenhang mit den unter diese Versicherung fallenden Schäden.
9 Kosten für Schlitten oder Krankenwagen
Die ARAG übernimmt die Kosten für die Bergung mit dem Schlitten oder den Transport mit dem Krankenwagen innerhalb der Grenzen des Skigebiets nach einem Unfall auf den Skipisten.
10. Die Suche und Bergung des Versicherten
Bei Verlust oder Verschwinden der versicherten Person innerhalb der Grenzen eines Skigebiets zahlt die ARAG die Beträge, die während der von den örtlichen Behörden oder den öffentlichen oder privaten Rettungsdiensten durchgeführten Suche von ihr gefordert werden, bis zu einem Höchstbetrag von 300 €.
In jedem Fall gehen die ersten 120 € zu Lasten des Versicherten.
Ausgeschlossen sind Ereignisse, die von der versicherten Person gemäß einem rechtskräftigen Gerichtsurteil vorsätzlich verursacht wurden.
Der Höchstbetrag der Kosten und Garantien für diese Deckung beträgt 3000 €.
11 Strafverteidigungsdeckung im Ausland
Die ARAG bietet Deckung für die Strafverteidigung des Versicherten vor ausländischen Gerichten für Vorfälle, die sich während der versicherten Reise in seinem Privatleben ereignen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ereignisse, die der Versicherte vorsätzlich herbeigeführt hat oder die durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil als vorsätzlich oder grob fahrlässig eingestuft werden.
Die Höchstgrenze für die Deckung von Kosten und Kaution im Rahmen dieser Garantie beträgt 3000 €.
12. Rechtsschutz im Ausland
Wenn der Versicherte im Zusammenhang mit einem Unfall ein Rechtsproblem mit Dritten hat, stellt die ARAG auf Kosten des Versicherten den Kontakt zu einem Anwalt vor Ort her, sofern ein solcher verfügbar ist, um eine Beratung durchzuführen.
Dieser Service steht nur in Ländern mit diplomatischen Beziehungen zu Spanien zur Verfügung, außer in Fällen höherer Gewalt oder bei Ereignissen, auf die der Versicherer keinen Einfluss hat. Der Versicherer ist nicht für das Ergebnis der Rechtsberatung verantwortlich.
Wichtig: Wenden Sie sich im Falle eines Unfalls an die ARAG SA unter der Telefonnummer +34 93 300 10 50 und geben Sie die Versicherungsnummer 712426792 an oder informieren Sie die Krankenstation des Skigebiets.
Laden Sie die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen herunter, um sie vor der Buchung genau zu prüfen.
