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Skiversicherung für die vertraglich vereinbarten Skipasstage und Betreuung während der GESAMTEN Reise (Exklusiv Esquiades.com)
Policennummer: 02-9815701
Hier finden Sie eine Übersicht der Versicherungsleistungen, die in der Ski Travel and Assistance-Versicherung enthalten sind. Am Ende dieser Seite finden Sie jedoch alle Deckungen der Versicherungspolice, die sowohl die allgemeinen Bedingungen als auch die Sonderversicherung umfasst.
Versicherungsschutz:
1.- MEDIZINISCHE UND GESUNDHEITSWESEN
Die ARAG übernimmt die Kosten für das Eingreifen von Fachkräften und Gesundheitseinrichtungen, die für die Versorgung des Versicherten erforderlich sind, wenn er krank oder verletzt ist.
Folgende Leistungen sind enthalten:
a) Aufmerksamkeit von Notärzten und Fachärzten.
b) Ergänzende ärztliche Untersuchungen.
c) Krankenhausaufenthalte, Behandlungen und Operationen.
d) Arzneimittelversorgung während des Krankenhausaufenthaltes oder Erstattung der Kosten für Verletzungen oder Krankheiten, für die kein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist.
e) Behandlung akuter Zahnprobleme als ausschließliche Folge eines Traumas, das eine dringende Behandlung erfordert.
Die Ausgaben für diese Leistungen übernimmt die ARAG bis zu einem Höchstbetrag von 3.005,06 € pro versicherte Person oder dem Gegenwert in der
Landeswährung, wenn sie im Ausland stattfinden, 3.000 €, wenn sie im Fürstentum Andorra stattfinden, oder 1.000 € in Spanien.
Die zahnärztlichen Kosten sind in jedem Fall auf 60,10 € oder den Gegenwert in der Landeswährung begrenzt.
Die Verpflichtungen der Versicherungsgesellschaft enden, wenn die versicherte Person zu ihrem gewöhnlichen Wohnsitz zurückkehrt oder in einem Gesundheitszentrum aufgenommen wurde, das sich höchstens 25 km von der Wohnsitzadresse entfernt befindet (15 km auf den Balearen und den Kanarischen Inseln). .
2.- AUSGABEN FÜR SCHLITTEN ODER KRANKENTRANSPORT
Wenn der Versicherte infolge eines Unfalls auf den Skipisten Kosten wie einen Rettungsschlitten oder einen Krankentransport innerhalb des Skigebiets (nicht abseits der Pisten) trägt, kommt ARAG um diese.
3.- RÜCKFÜHRUNG ODER TRANSPORT VON VERLETZTEN ODER KRANKEN.
Im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit der versicherten Person deckt die ARAG Folgendes ab:
a) Die Kosten für den Krankentransport zur nächstgelegenen Klinik oder zum nächstgelegenen Krankenhaus.
b) Untersuchung durch das entsprechende Ärzteteam. Wenden Sie sich an den behandelnden Arzt, um die geeigneten Maßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten zu ermitteln und den besten Weg zu finden, um ihn in ein geeigneteres Krankenhaus (falls erforderlich) oder zu sich nach Hause zu bringen.
c) Die Kosten für den Transport des Verletzten oder Kranken mit dem am besten geeigneten Transportmittel zum vorgeschriebenen Krankenhaus oder zu seinem Zuhause.
Das jeweils verwendete Transportmittel wird vom ARAG-Ärzteteam je nach Dringlichkeit und Schwere des Falls festgelegt. In Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten kann ein speziell ausgestatteter Lufttransportwagen eingesetzt werden.
Wird der Versicherte in ein Krankenhaus nicht in der Nähe seiner Wohnung eingeliefert, zahlt die ARAG zum Zeitpunkt der Überweisung an seinen Wohnsitz.
Falls der Versicherte keinen gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien hat, wird er an den Ort seiner Abreise in Spanien zurückgeführt.
4.- TRANSPORT EINES VERWANDTEN IM FALL EINES KRANKENHAUSAUFENTHALTES.
Wenn der Zustand des kranken oder verletzten Versicherten einen Krankenhausaufenthalt von mehr als fünf Tagen erfordert, stellt die ARAG einem Verwandten des Versicherten oder einer vom Versicherten ausgewählten Person eine Flug- oder Zugrundfahrkarte zur Verfügung, um ihn zu begleiten. Ihr.
Erfolgt der Krankenhausaufenthalt im Ausland, übernimmt die ARAG die Aufenthaltskosten nur dann, wenn sie die korrekten Rechnungen erhalten, bis zu 72 € pro Tag und für einen Zeitraum von maximal 10 Tagen.
5.- KONVALESZENZ IM HOTEL
Wenn der Kranke oder Verletzte aufgrund einer ärztlichen Verschreibung nicht nach Hause zurückkehren kann, übernimmt ARAG die Hotelkosten, die durch die Verlängerung des Aufenthalts entstehen, bis zu 72 € pro Tag und für einen Zeitraum von maximal 10 Tagen.
6.- RÜCKFÜHRUNG ODER TRANSPORT DES VERSTORBENEN VERSICHERTEN
Im Falle des Todes eines Versicherten organisiert die ARAG den Transport des Körpers zum Bestattungsort in Spanien und kümmert sich um die Kosten dieses Transports. Die Aufwendungen umfassen die nachträgliche Konditionierung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Dieser Service beinhaltet keine Bestattungs- oder Zeremoniekosten.
Falls der Versicherte nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hat, wird er an den Ort seiner Abreise nach Spanien zurückgeführt.
7.- EARLY RETURN
Wenn einer der Versicherten seine Reise aufgrund des Todes seines Mannes / seiner Frau, seines ersten Vorfahren oder Nachkommen oder seines Bruders unterbrechen muss, zahlt die ARAG die Transportkosten für Hin- und Rückflüge mit dem Flugzeug oder der Bahn von dem Ort, an dem sie sich befindet, zum Ort der Beisetzung in Spanien.
Der Versicherte kann sich auch für zwei Flug- oder Bahntickets zu seinem gewöhnlichen Wohnort entscheiden.
8.- RÜCKERSTATTUNG VON NICHT BENUTZTEN SKIPÄSSEN
Erleidet der Versicherte während des Skifahrens Verletzungen, die zur Rückführung, Transfer oder Inanspruchnahme der vorzeitigen Rückgabe zur Folge hat, erstattet ihm die ARAG den Betrag des Skipasses, der nicht verwendet werden konnte, bis zu einem Höchstbetrag von 180,30 €.
9.- RÜCKERSTATTUNG DER NICHT VERWENDETEN SKIKOSTEN
Erleidet der Versicherte während des Skifahrens Verletzungen, die zur Rückführung, Transfer oder Inanspruchnahme der vorzeitigen Rückgabe zur Folge hat, erstattet die ARAG dem Versicherten die Anzahl der Skikurse, die nicht genutzt werden konnten, bis zu einem Höchstbetrag von 180,30 €.
10.- NOTFALLMELDUNGEN
Die ARAG wird dringende Nachrichten übermitteln, die der Versicherte aufgrund von Ansprüchen im Rahmen dieser Garantien herausgibt.
11.- KRIMINELLE HAFTUNGSVERTEIDIGUNG IM AUSLAND
Die ARAG gewährleistet die Verteidigung der versicherten strafrechtlichen Haftung in Verfahren vor ausländischen Gerichten im Bereich seines Privatlebens und aufgrund der von der Versicherung durchgeführten Reise oder des Transfers.
Diese Versicherung deckt keine Vorkommnisse ab, die freiwillig von den Versicherten verursacht wurden oder bei denen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen und in einem rechtskräftigen Gerichtsurteil festgestellt wurden.
Die maximale Deckung für Ausgaben und Anleihen beträgt 3.005,06 €.
12.- RECHTLICHE HINWEISE IM AUSLAND
Für den Fall, dass der Versicherte ein rechtliches Problem mit einer anderen Person hatte, das auf einen Unfall in seinem Privatleben zurückzuführen ist, wird die ARAG Sie mit einem Anwalt in Verbindung setzen, falls es einen in der Stadt gibt, um einen Termin mit dem Versicherten zu vereinbaren, und für dessen Kosten Letzterer aufkommt.
Diese Dienstleistung wird nur in Ländern erbracht, die diplomatische Beziehungen zu Spanien unterhalten, außer in Fällen höherer Gewalt oder im Falle eines Ereignisses, auf das der Versicherer keinen Einfluss hat. Der Versicherer haftet nicht für die während der Rechtsberatung erzielten Ergebnisse.
13.- BESCHÄDIGUNG IM AUSLAND
Die ARAG garantiert den Schadenersatzanspruch, den der Versicherte im Ausland als Fußgänger, Fahrer von nicht motorisierten Landfahrzeugen, Insasse von Fahrzeugen und Booten eines bestimmten Verwendungszwecks und Passagier eines Transportmittels erleiden kann.
Diese Garantie schließt keine Schadensersatzansprüche aus der Verletzung eines bestimmten Vertrages zwischen dem Versicherten und dem Verantwortlichen ein.
Im Todesfall des Versicherten kann der Anspruch von dessen Angehörigen, Erben oder Begünstigten ausgestellt werden.
Die maximale Ausgabendeckung beträgt 3.005,06 €.
14.- AUFTRAGSAUFTRAG IM AUSLAND
Die ARAG garantiert den Anspruch auf Verletzung eines Kaufvertrages im Ausland im Zusammenhang mit Sachen, bei denen der Versicherte Partei ist.
Als bewegliches Vermögen im Sinne dieser Garantie gelten ausschließlich Dekorationsgegenstände, Haushaltsgeräte, Lebensmittel und persönliche Gegenstände, soweit sie dem Versicherten gehören und für seinen persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Ausgenommen von der Deckung: Antiquitäten, Briefmarken oder numismatische Sammlungen, Schmuck oder Kunstgegenstände bis zu 3.005,06 €.
Die maximale Ausgabendeckung beträgt 3.005,06 €.
15.- WARTUNGSVERTRÄGE IM AUSLAND
Die ARAG garantiert Ansprüche wegen Nichteinhaltung folgender Verträge über die Erbringung von Leistungen, die die versicherte Person persönlich und unmittelbar mit ausländischen Unternehmen im Ausland abgeschlossen hat und deren Erbringung auch im Ausland erfolgt:
- Medizinische und Krankenhausdienste.
- Dienstleistungen, Reisen, Tourismus und Gastfreundschaft.
- Reinigung, Wäsche und chemische Reinigung.
- Offizielle, vom Hersteller ausdrücklich autorisierte Reparaturdienste für Geräte.
Es sind nur Dienstleistungsverträge gedeckt, die das Privatleben des Versicherten und des Endempfängers betreffen.
Die maximale Deckung der Kosten beträgt 3.005,06 €.
WICHTIG: Im Falle eines Unfalls ARAG SA anrufen. +34 93 300 10 50 aus Spanien.
Die (+34) 93 300 10 50 aus dem Ausland und sagen die folgende Versicherungsnummer 02-9815701 oder teilen diese Information der Krankenstation des Skigebiets mit.